Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäfts- und Lieferbedingung


I Kaufvertrag / Übertragung von Rechten und Pflichten

1. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
2. Der Käufer ist an die Bestellung 4 Wochen nach deren Abgabe gebunden. Der Kaufvertrag wird nur wirksam, wenn wir nicht binnen dieser Frist schriftlich widersprechen. Die fristgemäße Absendung der Anzeige (Datum des Poststempels) genügt.
3. Mündliche Nebenabreden, die bei den Vertragsverhandlungen sowie vor dem Wirksamwerden des Kaufvertrages gemäß Ziffer 2 getroffen werden, werden nur durch schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
4. Im Falle sonstiger Verletzung unserer Pflichten bei Vertragsverhandlungen und bei Kündigung, des Vertrages können Schadenersatzansprüche nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften geltend gemacht werden.
5. Die Übertragung von Rechten aus dem Kaufvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vertragspartner.


II Lieferzeit

1. Die Anlieferung des Kaufgegenstandes erfolgt nach Möglichkeit zu dem vereinbarten Termin. Wird der Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, dem Verkäufer eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen. Die Nachfristsetzung muss mit Einschreibebrief erfolgen.

2. Wird der Kaufgegenstand vom Verkäufer nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Käufer durch Einschreibbrief vom Vertrag zurücktreten. Bei unverschuldetem Unvermögen des Verkäufers oder seiner Lieferanten sowie bei höherer Gewalt fällt das Rücktrittsrecht des Käufers fort.

III Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise verstehen sich rein netto ab Neuenkirchen. Kosten des Transportes und der Transportversicherung sind in dem im Auftragsformular angegebenen Gesamtpreis nicht enthalten und gehen gesondert zu Lasten des Käufers.
2. Hinsichtlich der Zahlung des Kaufpreises gelten die in dem Antragsformular festgelegten Zahlungsvereinbarungen. Bei Zahlungsverzug des Käufers hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugshinweise in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank. Dem Verkäufer steht es frei, einen darüber hinaus liegenden Verzugsschaden durch Vorlage konkreter Belege geltend zu machen. Bleibt bei Ratenzahlungsvereinbarung der Käufer mit einer Rate 3 Wochen nach Fälligkeit im Rückstand oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren oder die Insolvenz eröffnet, so wird der gesamte Rest des Kaufpreises sofort fällig.
3. Wird mit Zahlungsverzug des Käufers ein Inkassobüro mit der Forderungseinziehung beauftragt, so hat der Käufer die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten mit Ausnahme des Erfolgshonorars zu tragen.


IV Abnahme

1. Für den Fall, dass der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurücktritt oder seiner Abnahmeverpflichtung nicht nachkommt, sind wir berechtigt Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall sind wir berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schadenersatz geltend zu machen, 30 % des Nettokaufpreises als Schadenersatz zu fordern, wobei der Nachweis des Schadens nicht erforderlich ist. Der Schadenersatz ist dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
2. War der Leistungsgegenstand bereits ausgeliefert, können wir neben dem pauschalisierten Nichterfüllungsschaden noch den Aufwand für Transport, Versicherung und ggf. sonstige von uns für die Verbringung des Lieferungsgegenstandes entstandenen Kosten fordern.


V Mängelrüge

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich nach Anlieferung auf Mängel und Schäden hin zu überprüfen. Die Mängelanzeige ist uns gegenüber ohne schuldhaftes Zögern abzugeben. Mängelrügen bedürfen der Schriftform.
2. Unbeschadet der nachstehenden Regeln bezüglich der von uns übernommenen Garantie liefern wir nach unserer Wahl unter Aus-
schluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessern wir nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
3. Ist uns die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder schlägt sie fehl, kann der
Käufer Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Das eigenständige Recht des Käufers auf Verlangen der Wandlung ist ausgeschlossen.


VI Garantie – für die gelieferten Gegenstände wird folgende Garantie geleistet:

1. Die Garantie beträgt 6 Monate nach Lieferung.
2. Alle während der Garantiezeit defekt werdenden Teile des Kaufgegenstandes werden kostenlos umgetauscht. Der Einbau neuer
Teile erfolgt durch den zuständigen Kundendienst. Äußere Beschädigungen, die durch Verschulden des Käufers oder seines Personals entstehen, fallen nicht unter die Garantie. Das Gleiche gilt für alle elektrische und elektronische Teile und solche Teile, die einem normalen verschleiß unterliegen.
3. Bei Nichterfüllung der vereinbarten Zahlungsvereinbarungen oder bei Eingriffen von unberufener Seite in den Kaufgegenstand erlischt der Anspruch auf Leistung einer Garantieverpflichtung. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn der Käufer die Vorschriften des Verkäufers oder der Lieferfirma durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung über die Behandlung des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.
4. Für Verluste, die durch Störungen an den gelieferten Gegenständen innerhalb der Garantie entstehen oder für Verluste,
die dadurch entstehen, dass der Kaufgegenstand während der Garantiezeit vorübergehend nicht benützt ist, kann kein Anspruch
auf Schadenersatz geltend gemacht werden. 5. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, das eine Abstellung der Mängel sich als technisch undurchführbar erweist.


VII Eigentumsvorbehalt

1. Bis zum Ausgleich unserer Gesamtforderung einschließlich Kosten und sonstiger aus Verzug entstandenen Ansprüche gegen den Käufer verbleibt der Liefergegenstand in unserem Eigentum.
2. Der Eigentumsvorbehalt wird auch als Sicherheit für uns bezüglich des Ausgleichs offener Forderung aus anderen Geschäften mit dem Käufer vereinbart. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er zur Nutzung und zum Besitz des
Kaufgegenstandes berechtigt. Zugriffe Dritter, in welcher Form und Art auch immer, sind uns sofort anzuzeigen. Eine Weiterveräußerung des Liefergegenstandes ist untersagt.


VIII Haftung

1. Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind
ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung durch uns,
deren Geschäftsführer oder leitenden Angestellten. Gleichfalls gilt dieser Haftungsausschluss nicht in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personenund Sachschäden an privat genutzten Gegenständen. Der Haftungsausschluss gilt weiter nicht bei Fehlern ausdrücklich zugesicherter Eigenschaft des Liefergegenstandes.


IX Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

1. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist in Rheine. Gerichtsstand und sachlich zuständig für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern ist bei Vorliegen der Veräußerung der des Erfüllungsortes.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf
beweglicher Sachen und des einheitlichen Gesetztes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche
Sachen.